Die Voraussetzungen für die Aufnahme Ihrer Vierbeiner sind in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
Diese sind Bestandteil des Pensionsvertrages.
Auf Anforderung senden wir Ihnen diese gern zu.
Unter anderem sind erforderlich:
Nachweis über erforderliche Impfungen durch Impfausweis
Die letzte Entwurmung sollte nicht länger als 3 Monate zurückliegen
Der gesundheitliche Zustand bzw. eine erforderliche Medikamentengabe
sollte vom behandelnden Tierarzt attestiert werden.
Pensionsbedingungen, zusätzl. Leistungen und Kosten
werden schriftlich vereinbart
Die Pensionskosten werden pro Tag berechnet
und sind im Voraus zu überweisen oder am Tag der Aufnahme bar zu entrichten.
Pensionszeiten für Aufnahme und Abholung:
täglich ab 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nachvorheriger Vereinbarung,
vertraglich vereinbarte Zeiten sind bindend,
Änderungen sind nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen.



